Im Wintersemester 2003/2004 hat es erstmalig einen mündlichen Kurzvortrag von Studenten während der Vorlesung Arbeitsrecht gegeben. Gegenstand waren wichtige Gerichtsentscheidungen des BAG oder BGH . Die Studenten konnten dabei anders als beim klassischen juristischen Aktenvortrag alle Möglichkeiten der Präsentationstechnik ausschöpfen (Beamer, Flipchart, Tafel, etc.).
In der praktischen Ausbildung zeigt sich immer wieder, daß es Studenten schwer fällt, einen Fall oder Sachverhalt kurz und prägnant darzustellen und dabei die wesentlichen Probleme oder Fragestellungen herauszuarbeiten. In der beruflichen Praxis ist diese Fähigkeit auch bei nichtjuristischen Sachverhalten regelmäßig gegenüber Vorgesetzten, Kollegen oder auch Kunden unabdingbar.
Beispielhafte Hinweise zum Aufbau einer Präsentation (kein Aktenvortrag)
Eine Präsentation ist in verschiedene Phasen gegliedert, die das Verständnis für den Zuhörer erhöhen sollen. Für den Aufbau gelten die nahfolgenden, üblichen Grundsätze:
Vorbereitungsphase
Einleitungsphase (15 %)
Hauptteil (75 %)
Schlussphase (10 %)