Hier finden sich Prüfungsschemata für das Arbeitsrecht.
1. Liegt ein Dienstvertrag vor, § 611 BGB?
1.1. Privatrechtlich? (Abgrenzung öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse wie Beamte)
1.2. Vertrag? (Abgrenzung zum faktischen Arbeitsverhältnis)1.3. Verpflichtung zur Dienstleistung? (Abgrenzung Werkvertrag gem. § 631 BGB)
1.4. Entgeldzahlung? (Abgrenzung Auftrag gem. §§ 662 BGB)
1.5. Fremdnützigkeit? (Abgrenzung zum Gesellschaftsvertrag gem. §§ 705, 706 Abs. 2 BGB)
2. Arbeitnehmereigenschaft
2.1. In persönlicher Abhängigkeit vom Arbeitgeber? Die Rechtsprechung definiert das als Fremdbestimmtheit und Unselbständigkeit der ausgeübten Tätigkeit.
2.1.1 Es kommt ausschließlich auf die Vertragspraxis und auf das Gesamtbild der Tätigkeit an
2.1.2 Zur Bewertung werden folgende Inditien bzw. Kriterien herangezogen:2.1.2.1 Umfang der Weisungsgebundenheit (sachlich, zeitlich, örtlich)
2.1.2.2 Organisatorische Eingliederung in den BetriebWeitere (schwache) Indizien wie Vertragsbezeichnungen, Sozialversicherungsbeiträge, Urlaubsregelungen, Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall, etc.
2.2 Keine Arbeitgeberfunktion wie bei Organen von juristischen Personen
1. Grds. aus Arbeitsvertrag i.V.m. Arbeitszeitgesetz, §§ 8 JArbSchG, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung.
2. Anspruch auf Leistung von Überstunden durch Arbeitnehmer?