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ArbR-Checklisten

Checklisten für das Arbeitsrecht

Hier finden sich Prüfungsschemata für das Arbeitsrecht.

Checkliste Arbeitnehmereigenschaft

1. Liegt ein Dienstvertrag vor, § 611 BGB?

1.1. Privatrechtlich? (Abgrenzung öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse wie Beamte)

1.2. Vertrag? (Abgrenzung zum faktischen Arbeitsverhältnis)

1.3. Verpflichtung zur Dienstleistung? (Abgrenzung Werkvertrag gem. § 631 BGB)

1.4. Entgeldzahlung? (Abgrenzung Auftrag gem. §§ 662 BGB)

1.5. Fremdnützigkeit? (Abgrenzung zum Gesellschaftsvertrag gem. §§ 705, 706 Abs. 2 BGB)

2. Arbeitnehmereigenschaft

2.1. In persönlicher Abhängigkeit vom Arbeitgeber? Die Rechtsprechung definiert das als Fremdbestimmtheit und Unselbständigkeit der ausgeübten Tätigkeit.

2.1.1 Es kommt ausschließlich auf die Vertragspraxis und auf das Gesamtbild der Tätigkeit an
2.1.2 Zur Bewertung werden folgende Inditien bzw. Kriterien herangezogen:

2.1.2.1 Umfang der Weisungsgebundenheit (sachlich, zeitlich, örtlich)
2.1.2.2 Organisatorische Eingliederung in den Betrieb

Weitere (schwache) Indizien wie Vertragsbezeichnungen, Sozialversicherungsbeiträge, Urlaubsregelungen, Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall, etc.

2.2 Keine Arbeitgeberfunktion wie bei Organen von juristischen Personen

Checkliste Anspruch des Arbeitgebers auf Zeit der Arbeitsleistung

1. Grds. aus Arbeitsvertrag i.V.m. Arbeitszeitgesetz, §§ 8 JArbSchG, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung.

2. Anspruch auf Leistung von Überstunden durch Arbeitnehmer?

  • 2.1. Zulässig nach dem öffentlich-rechtlichen  Arbeitszeitgesetz?
    • 2.1.1. Regelmäßige Arbeitszeit beträgt 8 Stunden täglich
    • 2.1.2. Ausnahmsweise 10 Stunden täglich, wenn innerhalb von 6 Monaten Ausgleich auf durchschnittlich 8 Stunden geschaffen wird
  • 2.2. Besteht (privatrechtliche) Verpflichtung zur Leistung von Überstunden im Arbeitsvertrag (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) ?
    • Grundsätzlich müssen Überstunden nur im Rahmen der Vereinbarung geleistet werden
    • Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, kann sich Anspruch bei besonderen Notfällen aus der Treuepflicht des ArbN ergeben
    • Grenzen des Arbeitzeitgesetzes ist zu beachten!
  • 2.3. Besteht ein Anspruch des ArbN auf Vergütung?
    • Lohn für zusätzliche Arbeit kann nur verlangt werden, wenn arbeitsvertraglich nicht eindeutog vereinbart war, daß die Überstunden durch das Gehalt mit abgegolten sind.
    • Beachte: Arbeitsvertragliche oder Tarifvertagliche Zuschläge prüfen!